Definition Was ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)?

Von zeroshope 1 min Lesedauer

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Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist ein EU-Lieferkettengesetz, das die Einhaltung der Menschenrechte und der ökologischen Nachhaltigkeit vorschreibt. Globale Wertschöpfungsketten sollen sich auf diese Weise verändern.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
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Die Menschenrechte und der Klimaschutz sind zentrale europäische Werte, die in den globalen Wertschöpfungsketten regelmäßig unterlaufen werden. Ein EU-Lieferkettengesetz soll Abhilfe schaffen. Es trägt den Namen Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bzw. Richtlinie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit. Vereinfacht gesagt müssen Unternehmen fortan darauf achten, dass die Einhaltung der Menschenrechte und die ökologische Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten Berücksichtigung finden. Sie sind dafür fortan zivilrechtlich haftbar. Die EU kann zudem Geldstrafen bis zu einer Höhe von fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängen.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes

Vom neuen EU-Lieferkettengesetz sind die folgenden Unternehmen betroffen:

  • mindestens 1.000 Beschäftigte
  • wenigstens 450 Millionen Euro Jahresumsatz
  • nicht Teil eines Risikosektors (z. B. Finanzen, Nahrungsmittel, Baubranche, etc.)
  • Nicht-EU-Firmen, die wenigstens 300 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU erwirtschaften

Alle betroffenen Unternehmen sind durch das Gesetz dazu verpflichtet, einen Plan zu verabschieden, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel der Begrenzung der globalen Erderwärmung auf maximal +1,5 Grad Celsius vereinbar ist.

„Hart erkämpfter Kompromiss“

Bereits im Dezember 2023 hatten das EU-Parlament, der Europäische Rat und die EU-Kommission eine grundsätzliche Einigung über die CSDDD erzielt. Diese war allerdings noch deutlich schärfer formuliert als die letztlich vom EU-Parlament am 24. April 2024 verabschiedete Version. Ursprünglich sollte auch der Risikobereich stufenweise in das Gesetz einbezogen werden. Dies wurde jedoch gestrichen. Die ursprünglichen Grenzwerte waren 500 Beschäftigte und 150 Millionen Euro Umsatz. Auch diese wurden, nicht zuletzt auf Drängen Deutschlands, entschärft. Die belgische EU-Präsidentschaft bezeichnete die Verabschiedung der CSDDD deshalb als „einen hart erkämpften Kompromiss“.

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